Rechtsprechung
LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- buskeismus.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 17.10.2006 - 36A C 193/06
- LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06
- BGH, 04.03.2008 - VI ZR 176/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 13.06.2006 - 9 U 251/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Bildnisveröffentlichung in der Presse: …
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06
Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich, da das Kammergericht für Abmahn- und Abschlussschreiben nur eine einheitliche Geschäftsgebühr zuspricht (vgl. hierzu das von der Beklagten mit Schriftsatz vom 20.4.2007 zur Akte gereichten Urteil des Kammergerichts vom 13.6.2006 zur Geschäftsnummer 9 U 251/05, dort S. 9 ff.). - BGH, 02.03.1973 - I ZR 5/72
Gebührenrechtliche Zurechnung eines Schreibens eines Rechtsanwalts in einer …
Auszug aus LG Hamburg, 18.05.2007 - 324 S 6/06
Dies folgt - wie das Amtsgericht zu Recht und mit zutreffenden Gründen festgestellt hat - aus § 17 Nr. 4 Lit. b RVG, wonach das Verfahren in der Hauptsache und ein Verfahren über einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung als verschiedene Angelegenheiten anzusehen sind: Das Abschlussschreiben gehört zum Hauptsacheverfahren (vgl. dazu BGH, NJW 1973, 901).
- KG, 20.10.2008 - 2 W 182/08
Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung der vorprozessual entstandenen …
Dies hat das Landgericht Hamburg, das in einem vergleichbaren Fall zwei verschiedene Angelegenheiten angenommen und die Abmahnung dem einstweiligen Verfügungsverfahren zugeordnet hat (Urteil vom 18.5.2007 - 324 S 6/06 - dokumentiert bei juris), veranlasst, die Revision zuzulassen. - KG, 05.02.2009 - 2 W 253/08 Dies hat das Landgericht Hamburg, das in einem vergleichbaren Fall zwei verschiedene Angelegenheiten angenommen und die Abmahnung dem einstweiligen Verfügungsverfahren zugeordnet hat (Urteil vom 18.5.2007 - 324 S 6/06 - dokumentiert bei juris), veranlasst, die Revision zuzulassen.